adad95 Versionshistorie 2025
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Was ist neu in adad95 Version 2025.1.x

  • Version 2025.1x 
  • verfügbar: in Kürze
  • erforderlicher Freischaltcode 2025.1x

Welcher Freischaltcode?

Version 2025.1x ist ein kostenpflichtiges Update und benötigt den neuen Freischaltcode 2025.1x. Dieser ist für alle Zwischenupdates (2025.1.0...2024.1.9999) gültig.

Für alle Kunden mit Nutzungs- oder Mietkauf- oder Serviceverträgen ist diese Version kostenlos. Die erforderlichen Freischaltcodes können seit Version 2020.1.1068 über die Cloud abgerufen werden. Die Dokumentation wird fortgeschrieben und ist aufrufbar unter Dokumentation.

Kunden ohne Softwareservice:

Kunden mit gültigem Freischaltcode 2025.1x können auch ohne Softwareservice alle Zwischenupdates kostenlos laden! Nicht erlaubt ist das Einlesen der quartalsweise neu erscheinenden Kostenträgerdaten und der Preislisten.


RELEASE 2025.1.1106

verfügbar ab: in Kürze
  • Probleme beim Splitten der Zuzahlung für Ergotherapie Blankorezepte behoben.
  • Beim Blankorezeptassistenten wurde die Zuzahlungspflicht nicht beachtet.
  • Die Lizenzdaten werden nun automatisch aktualisiert.
  • Das Exportieren des Verordnungsbegleitscheines funktionierte in der Wiederholung nicht.
  • Im Therapiebericht und im Befund stehen nun die Variablen REZEPT_BehandlungWochen und REZEPT_Heilmittel zusätzlich zur Verfügung.
  • Zuordnung ICD10 Codes beim Barcode einlesen berichtigt.
  • Es können nun Blanko - Korrekturrezepte angelegt werden.
  • Über die neue Schaltfläche Diagnostik können Sie Befunde dem Rezept zuordnen. Die Vorlagen sind als editierbare PDF – Dateien gestaltet. Wir liefern sowohl eine Vorlage für die ICF -basierende Schulterdiagnostik als auch eine allgemeine Diagnostikvorlage aus. Es können Benutzerdefinierte editierbare PDF – Dateien zur Auswahl mit eingebunden werden.
  • Da einige Banken nicht das aktuelle SEPA-Format 3.7 lesen können, erzeugen wir nun die SEPA -Datei gleichzeitig sowohl in der aktuellen Version 3.7 als auch in der veralteten Version 3.5. Diese erkennen sie durch den entsprechenden Zusatz im Namen.
  • Änderung des Austauschformats bei eTermin damit auch ohne Drosselung der Geschwindigkeit die DDoS Protection von eTermin nicht anspricht.
  • Wenn mehrere Fälle beim Setzen der Verordnungsart in der DTA zutreffen, hat nun die Kennzeichnung für das Blankorezept Vorrang.
  • Eine Abrechnung mit einer veralteten Kostenträgerdatei ist nicht mehr möglich.
  • Das Umbenennen der Memos wurde vereinfacht.